Alles Wissenswerte rund um den Ausbilderschein

Alles Wissenswerte rund um den Ausbilderschein

Gerade die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und nun besteht der Wunsch, anderen dabei zu helfen, ebenfalls den gleichen Beruf zu erlernen? Oder es besteht bereits eine jahrelange Berufserfahrung und nun will man dabei behilflich sein, neue bzw. Nachwuchs-Fachkräfte für die Abteilung oder das Unternehmen zu finden und auszubilden? Das ist grundsätzlich kein Problem. Das einzige, was benötigt wird, ist ein Ausbilderschein.

Jeder der ausbilden möchte, der muss durch seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbilderprüfung (AEVO) – umgangssprachlich auch AdA-Schein – nachweisen.

Warum den Ausbilderschein machen?

Sicherlich wird sich so mancher die Frage stellen, warum eine Ausbilderprüfung IHK notwendig ist. Die Gründe die dafür sprechen sind vielseitig. Vielen Ausbildern macht es Spaß, ihr Wissen an junge Menschen weiterzugeben. Aber nicht nur der Wunsch danach selbst Fachkräfte auszubilden ist ein Grund, sondern auch das Gefühl seiner „Verantwortung als Teil des Unternehmens“ gerecht zu werden kann dabei eine Rolle spielen.

In einigen Unternehmen werden gezielt Mitarbeiter für die Rolle des Ausbilders ausgewählt, die sich eventuell niemals vorstellen konnten, diese zu übernehmen. Doch genau diese Menschen sind es, bei denen es sich am Ende um die besten Ausbilder handelt. Wer zu diesen Mitarbeitern gehört, der fragt sich sicherlich warum gerade ich? Die Antwort ist einfach: Es ist ein Fachwissen vorhanden, von dem Berufseinsteiger nur träumen können. Ein AdA-Schein gibt jedem die Möglichkeit, seine jahrelange Erfahrung an andere weiterzugeben und dafür zu sorgen, dass der Auszubildende nach den bewährten Techniken arbeiten kann.

Wer ist dafür geeignet, einen AdA-Schein zu machen?

Um einen Vorbereitungskurs für den Ausbilderschein zu absolvieren, müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen um die AEVO Ausbildereignungsprüfung bei der IHK abzulegen. Doch damit es letztendlich möglich ist, andere Menschen auszubilden, sind bestimmte Voraussetzungen im Berufsbildungsgesetz verankert.

So heißt es im §28 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen: „Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist.“

Was genau ist damit gemeint?

Die persönliche Eignung: Diese ist die Grundvoraussetzung für den Ausbilderschein. Im Berufsbildungsgesetz werden keine konkreten Eigenschaften oder Voraussetzungen genannt, da davon ausgegangen wird, dass jeder Mensch grundsätzlich die Voraussetzung zur persönlichen Eignung erfüllt. Aus diesem Grund werden im Umkehrschluss Ausschlusskriterien gelistet. Personen die für eine Straftat mindestens zwei Jahre Haft erhalten haben oder die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, die sind nicht dazu geeignet andere Menschen auszubilden.

• Die fachliche Eignung

Selbst wenn es keine Zulassungsvoraussetzungen gibt, so muss eine fachliche Eignung vorliegen. Der angehende Ausbilder muss daher selbst die Ausbildung durchlaufen haben oder:

Ein vergleichbares Studium an einer Hochschule absolviert haben.
Entsprechende Qualifikationen durch Seminare, Workshops oder Fortbildungen vorweisen können.
Eine langjährige Berufserfahrung in der Branche gesammelt haben.

• Die Persönlichkeit & Erfahrung

Nicht nur persönliche und fachliche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen. Als Ausbilder sollte auch eine gewisse Persönlichkeit vorhanden sein. Denn manche Dinge, die für den Ausbilder als alltäglich angesehen werden, können für den Auszubildenden eine Herausforderung darstellen. Daher sind Geduld und das Ausstrahlen von Ruhe wichtig. Hinzu kommt, dass es gilt Fehler zu verzeihen, denn schließlich wird hier eine Person zum Experten ausgebildet. Zu guter Letzt gilt es, dass selbst schwierige Prozesse simpel erklärt werden können und das dem auszubildenden mit praktischen Tipps und Tricks (Erfahrung) zur Seite gestanden wird.

Wie kann man an einer Ausbildereignungsprüfung teilgenommen werden?

Zumeist finden die Ausbildereignungsprüfungen bei den meisten der Kammern einmal im Monat statt. In der Regel können die Prüfungstermine auf der Internetseite der IHK/HWK in Erfahrung gebracht werden. Welche IHK / HWK zuständig ist, das kann hier nachgelesen werden. Im Anschluss gilt es sich für die Prüfung anzumelden. Für die Anmeldung selbst gibt es keine Einschränkungen, aber es ist ratsam, sich auf die Prüfung gut vorzubereiten. Wie das geschieht, das liegt an jedem selbst. So gibt es bspw. die Vorbereitungskurse direkt bei der IHK/HWK oder auch Vorbereitungskurse für den Ausbilderschein Online.

Allerdings sollte sich niemand in die Idee verrennen, dass es ausreichend ist auswendig zu lernen. Denn im theoretischen Prüfungsteil geht es darum, zu überprüfen, ob der Prüfling die prüfungsrelevanten Theorien auch in die Praxis übertragen kann. Denn schließlich übernimmt der Ausbilder eine im weitesten Sinne pädagogische Tätigkeit, die viel Verantwortung mit sich bringt. Neben den Prüfungsfragen zu den verschiedenen Grundlagen, Methoden und Theorien, die in der Regel in Multiple-Choice gehalten sind, muss ebenfalls mit Transferaufgaben gerechnet werden.

Das bedeutet, dass bei manchen Fragestellungen die Antworten nicht im Lehrbuch zu finden sind, sondern reale Alltagsbeispiele konstruieren. Mit der Antwort muss dann gezeigt werden, dass die Theorie wirklich verinnerlicht wurde und man sich der Rolle als Ausbilder bewusst ist und man in der Lage ist, diese zukünftig umzusetzen. Wer die Prüfungsinhalte einfach auswendig lernt, der wird es schwer haben.

Gut vorbereitet ist fast bestanden

Zum theoretischen Teil kommt noch ein praktischer und in diesem muss der angehende Ausbilder entweder eine Präsentation halten oder eine Unterweisungsprobe durchführen.

In beiden Fällen geht es darum, dem Prüfungsausschuss zu verdeutlichen, dass man den Herausforderungen eines Ausbilders gewachsen ist. Zwar können eine sehr gut vorbereitete Präsentation und viel rhetorisches Geschick alles in die richtige Richtung lenken, doch im Anschluss folgt noch ein 15-minütiges Gespräch mit den Prüfern – egal ob Präsentation oder Unterweisungsprobe.

In diesem Gespräch können die Prüfer allerlei Fragen über Inhalte stellen, die bereits für den theoretischen Teil relevant waren. Daher sollte der Prüfung eine gute Vorbereitung vorausgehen.

Beide Prüfungen müssen unabhängig voneinander bestanden werden. Wer in einem der beiden oder sogar in beiden durchfällt, der kann die gesamte Prüfung bzw. den nicht bestandenen Teil nochmals wiederholen. Grundsätzlich ist es erlaubt die Prüfung zweimal zu wiederholen, wobei die Gebühr dafür – abhängig von der IHK – rund 50 Prozent der gesamten Prüfungsgebühr beträgt.

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