Die besten Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung

Die besten Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung

Endlich ist es soweit! Dein Chef belohnt deine Mühe und die gute Arbeit mit einer Gehaltserhöhung. Selbstverständlich freust du dich darüber, doch sie währt nicht lange: Denn schnell stellst du fest, dass sich der neue Nettolohn nur geringfügig geändert hat. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass du hinterher weniger raus bekommst als vorher. Da dieser Umstand mehr als ärgerlich ist, greifen Arbeitnehmer immer öfter zu Alternativen, die sowohl ihnen als auch ihren Arbeitgebern zugutekommen: Zusatzleistungen. Was es darüber zu wissen gibt, erfährst du jetzt.

Weshalb sich Zusatzleistungen lohnen

Ein höheres Bruttogehalt bedeutet gleichzeitig mehr steuerliche Abgaben, die du abführen musst. Wenn du dich allerdings für Zusatzleistungen entscheidest, erhältst du diese ohne jegliche Abzüge. Leider erhalten noch immer viel zu wenig Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für Alternativen zur Gehaltserhöhung zu entscheiden, wie diese Grafik deutlich macht:

Die besten Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung

Da stellt sich doch die Frage, warum 74,9 Prozent keine Zusatzleistungen von ihrem Arbeitgeber erhalten. Einerseits liegt die Vermutung nahe, dass sie über das Thema nicht ausreichend informiert sind und daher nicht wissen, dass dies möglich ist. Andererseits erkennen viele Unternehmen die enormen Vorteile der Zusatzleistungen nicht. Dabei ergeben sich für beide Seiten positive Auswirkungen:

  1. Das Unternehmen kann gezahlte Sonderleistungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
  2. Es kommt zu keinem erhöhten Mehraufwand. Der/die zuständige Buchhalter/in muss lediglich den Wert in ein Programm für die Lohnabrechnung wie Lohn Gehalt Premium Den Rest übernimmt die Software selbstständig. Es entsteht demnach kein erhöhter Aufwand, wie viele Arbeitgeber befürchten.
  3. Der Arbeitnehmer hat mehr Geld im Geldbeutel, denn der Bruttobetrag ist gleichzeitig der Nettobetrag.

Die wichtigsten Zusatzleistungen im Überblick

1.    Essenszuschuss

Unternehmer haben die Möglichkeit, dir einen Zuschuss fürs Essen zu gewähren, sofern die Firma keine eigene Kantine besitzt. Sie dürfen dir Essenschecks mit einer Höhe von bis zu 6,10 Euro pro Tag zur Verfügung stellen. Allerdings wird die Hälfte des Betrags versteuert. Mit diesen Checks hast du die Möglichkeit, in allen teilnehmenden Geschäften dein Mittagessen zu kaufen. Der allgemeine Zuschuss fürs Essen beträgt übrigens 3,80 Euro pro Tag. Du solltest dich daher vorher gut informieren, welche der beiden Varianten für dich die bessere ist.

2.    Firmenzubehör

Zu dieser Kategorie zählen unter anderem ein Diensthandy oder ein Arbeitslaptop. Hier hast du den Vorteil, dass die Geräte von vornherein im Firmenbesitz bleiben und der Arbeitgeber alle anfallenden Kosten übernimmt. Sofern du das Smartphone oder den Laptop privat nutzen willst, kannst du das Firmenzubehör von deinem Chef leasen.

Am beliebtesten ist allerdings der Firmenwagen. Der Kauf wird vom Unternehmen getätigt, Kosten wie Sprit, Reparatur, TÜV oder Haftpflichtversicherung musst du ebenfalls nicht bezahlen, solange du das Fahrzeug nur geschäftlich nutzt. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit der Privatnutzung. Dann musst du allerdings ein paar wichtige Punkte beachten:

  • Bei einer privaten Nutzung eines Firmenwagens entsteht für dich ein geldwerter Vorteil – d.h. du musst es in deiner Steuererklärung angeben.
  • Du kannst dafür die Ein-Prozent-Regel in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass du jeden Monat einen Pauschalbetrag des Bruttolistenpreises zahlen musst. Ausschlaggebend ist der Bruttolistenpreis des Wagens. Je höher dieser ausfällt, umso höher ist der von dir zu zahlende Pauschalbetrag.
  • Wenn du das nicht willst, kannst du alternativ ein Fahrtenbuch führen. Dann musst du aber akribisch genau alle privaten Fahrten auflisten inklusive Kilometerstand, Datum und die zurückgelegten Kilometer. Allerdings lohnt sich die Mühe, weil in der Steuererklärung dann wirklich nur die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.

Letztendlich musst du selbst entscheiden, welche der beiden Varianten die bessere für dich ist. Dieser Fahrtenrechner kann dir die Entscheidung aber erleichtern. Informiere dich ansonsten bei deinem Steuerberater über das weitere Vorgehen. Solltest du keinen haben, kann ich dir die Lohnsteuerhilfe ans Herz legen.

3.    Sachbezüge

Tank-, Waren- oder Nahverkehrsgutscheine kannst du ebenfalls in Anspruch nehmen. Dir stehen nämlich 44 Euro im Monat zu, die dir dein Arbeitnehmer in Form von Gutscheinen aushändigen darf. Manche Unternehmen gewähren ihren Angestellten Mitarbeiterrabatte auf firmeneigene Produkte. Der Freibetrag liegt bei rund 1080 Euro pro Mitarbeiter.

4.    Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Angestellte hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge. Maximal 500 Euro dürfen Arbeitgeber pro Mitarbeiter im Jahr investieren. Solltest du bereits eine solche Altersvorsorge abgeschlossen haben, ist das übrigens kein Problem. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, diese anzuerkennen und zu übernehmen. Du solltest daher eigentlich keine Probleme haben, wenn du irgendwann den Arbeitgeber wechseln solltest. Übrigens kann dich dein Chef auch mit einer Gesundheitsvorsorge unterstützen. Für Erholungsbeihilfe stehen ihnen nämlich bis zu 600 Euro zur Verfügung.

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